Hinweis zu den Präventions-Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (Makler-Compliance)

 Im Geldwäschegesetz ist die Bedeutung unter Punkt §10 "Allgemeine Sorgfaltspflichten“ genauer definiert. Immobilienmakler (wie einige weitere Branchen) sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, geeignete Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche zu ergreifen. Bereits bei ernsthaften Kaufinteresse sowie der Vermittlung von Miet- oder Pachtverträgen ab jeweils 10.000 Euro Maßnahmen ergreifen, um die Risiken zu minimieren, die im Zusammenhang mit Geldwäsche stehen könnten. (§4 GWG). Dies sind insbesondere

  • Identifizierung von Kunden und Geschäftspartnern
  • Überprüfung der Angaben
  • Überwachung und Dokumentation
  • Mitarbeiterschulungen


Identität des Kunden ( §11 GWG)

Makler sind daher verpflichtet, sich den Personalausweis Ihrer Kunden zeigen lassen, bei Firmen den Handelsregisterauszug,  sowie die Daten in geeigneter Form zu dokumentieren.

Die Mindestangaben sind: Name, Geburtsdatum,  Anschrift, Staatsangehörigkeit, Personal-ausweis-Nummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. (Kopie des Personalausweises)
Bei Firmen werden die Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz der Hauptniederlassung sowie den Namen des Geschäftsführers vermerkt. (Kopie des Handelsregisterauszug)

Prüfung der Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten (§ 3 GWG) 

Überprüfung, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.

Transparenz und Dokumentation sicherstellen (§8 GWG)
Daraus ergibt sich die Pflicht des Maklers zur kontinuierlichen Sichtung der geschäftlichen  Beziehung, dies beinhaltet insbesondere den Verlauf der durchgeführten Transaktionen  (Zahlungsflüsse) oder aber sofern sich bei Geschäftspartnern wesentliche Änderungen der Berechtigten-Verhältnisse ergeben. Die Aufbewahrungsfrist der Unterlagen (Kopie Personalausweis etc.) für den Makler beträgt 5 Jahre. 

Mitarbeiterschulungen und Umsetzung
Betrifft die Durchführung von Mitarbeiterschulungen sowie die Umsetzung bezüglich der internen und externen Compliance-Verpflichtungen, um damit Risiken zu minimieren, die im Zusammenhang mit Geldwäsche entstehen können.